Verfahren in der 9. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 9. Kalenderwoche (Stand 24.02.2023)

 

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 9. Kalenderwoche

 

Montag, 27.02.2023 (Strafrichter):

09:30 Uhr – Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in 2 Fällen, Diebstahl in 4 Fällen, davon in 3 Fällen gewerbsmäßig

 

Dienstag, 28.02.2023 (Schöffengericht):

09:15 Uhr – unerlaubtes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 10 Fällen, davon in einem Fall mit Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 21 Jahren, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall, ebenfalls mit Abgabe an eine Person unter 21 Jahren.

Dem 27 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, sich spätestens seit Dezember 2019 im Raum Worms als Betäubungsmittelhändler betätigt zu haben. Er habe gewinnbringend Marihuana, Haschisch, Ecstasy und Amphetamin an überwiegend unbekannt gebliebene Abnehmer verkauft.
In einem Fall habe er am 26.01.2020 an einen gesondert verfolgten, damals 17-jährigen Kunden insgesamt 100 Gramm Cannabis und 100 Gramm Amphetamin veräußert. Das Geschäft sei über die seinerzeit 15 Jahre alte Schwester des Käufers, die damals die Lebensgefährtin des Angeklagten gewesen sei, vermittelt worden.  
In einem weiteren Fall habe er am 30.03.2020 ein Gramm Amphetamin an eine 14-jährige Kundin verkauft.

 

Mittwoch, 01.03.2023 (Jugendschöffengericht):

13:30 Uhr - nichtöffentlich

 

Donnerstag, 02.03.2023 (Schöffengericht und Strafrichter):

09:15 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Der 51 Jahre alte Angeklagte, der als Bühnentechniker im Theater „Das Wormser“ gearbeitet habe, soll im Februar 2021 in einem Lagerraum im Keller des Theaters ca. 33 Gramm Kokain in 40 Papierbriefchen verkaufsfertig verpackt in einem aufgerollten Bühnenvorhang versteckt gelagert haben.

13:30 Uhr – Betrug (Forts. vom 21.06.2022)

16:00 Uhr – Nötigung (Forts. vom 09.02.2022)

 

Donnerstag, 02.03.2023 (Strafrichter):

09:30 Uhr –

Den 37 und 34 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit zwei unbekannt gebliebenen Begleitern und einem Kind am Nachmittag des 23.07.2020 in alkoholisiertem Zustand am Pfarrwiesensee in Gimbsheim aufgetaucht und dort laute Musik abgespielt zu haben. Badegäste hätten zudem besorgt gesehen, dass die Männer mit dem Kind ins Wasser gegangen und Schlauchboot gefahren seien.
Die Geschädigte habe sich ebenfalls am Badesee aufgehalten. Sie habe mit ihrem Ehemann auf dem Handy telefoniert, weil dieser später ebenfalls zum See habe kommen wollen. Der Jüngere der beiden Angeklagten sei offenbar davon ausgegangen, dass sie das Ordnungsamt angerufen habe und habe sie in derber, sexualisierter Weise beleidigt und bedroht. Als der Ehemann der Geschädigten gekommen sei und ihn auf den Vorfall angesprochen habe, sei ihm ins Gesicht geschlagen und er sei getreten worden. Ihm sei Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und anschließend eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen worden. Der ältere Angeklagte habe zudem noch Steine auf ihn geworfen, ehe sich die Gruppe entfernt habe.
Der Geschädigte habe eine blutende Kopfplatzwunde, eine Schädelprellung, eine Prellung des rechten Unterarms und eine Schürfwunde am rechten Knie erlitten, ferner eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung des linken Mittelfingers und Reizungen der Bindehäute beider Augen. Er sei insgesamt 2 Wochen arbeitsunfähig gewesen. 

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