Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:
https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf
Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!
Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Vordrucke
Die Vordrucke für die Beantragung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen finden Sie zudem auf der Pilotseite Justiz-Services des Bundesministerium der Justiz.