| Amtsgericht Worms

Verfahren in der 8. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren in der 8. Kalenderwoche (Stand: 14.02.2020)

Montag, 17.02.2020 (Jugendrichter + Strafrichter)

11:00 Uhr – Fortsetzung vom 28.01.2020
                        Diebstahl, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung           

12:00 Uhr – Fortsetzung vom 04.02.2020
                        besonders schwerer Diebstahl



Dienstag, 18.02.2020 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:15 Uhr – räuberischer Diebstahl

10:00 Uhr – Fortsetzung vom 30.01.2020
                        besonders schwerer Diebstahl

14:15 Uhr – gefährliche Körperverletzung

Dem 36 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter am frühen Morgen des 07.04.2019 in Worms den Geschädigten ohne rechtfertigenden Grund zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihn zu Boden gebracht und anschließend auf ihn eingetreten zu haben. Der Geschädigte soll diverse Prellungen und eine blutende Wunde erlitten haben.

15:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung

Der 24 Jahre alte Angeklagte soll am 24.08.2018 vor einer Shisha-Bar in Worms zunächst einen anderen Besucher der Bar mit einer Eisenstange attackiert und dabei einen weiteren Geschädigten, der sich schützend vor das Opfer gestellt habe, ebenfalls getroffen haben. Beide Geschädigten mussten ambulant im Klinikum Worms versorgt werden.

 

Mittwoch, 19.02.2020 (Jugendschöffengericht)

13:30 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 265 Fällen, dabei in einem Fall tateinheitlich mit Verstoß gegen das Waffengesetz

Dem heute 22 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen September 2014 und Oktober 2016 in insgesamt 265 Fällen Handel mit Marihuana getrieben zu haben, wobei er in einem Fall ein Butterflymesser mit sich geführt habe. 

14:30 Uhr – Erschleichen von Leistungen in 4 Fällen

 

Donnerstag, 20.02.2020 (Strafrichter)

11:30 Uhr – Betrug in 4 Fällen

Den 64 und 70 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt zwischen Juli 2013 und Januar 2015 zu Unrecht Kosten für Unterkunft und Heizung vom Sozialleistungsträger, dem Jobcenter Worms bezogen zu haben, indem sie fälschlich angegeben hätten, in einem Zweifamilienhaus zu wohnen und eine Wohnung von ihrem Sohn gemietet zu haben. Tatsächlich habe die Familie in einem Einfamilienhaus gelebt. Das Sozialgericht Mainz urteilte, es habe sich bei dem Mietvertrag um ein nichtiges Scheingeschäft gehandelt.

13:30 Uhr – Diebstahl, versuchte Nötigung

14:30 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

 

 

Teilen

Zurück