Verfahren in der 6. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 6. Kalenderwoche (Stand 04.02.2022)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 6. Kalenderwoche

 

Montag, 07.02.2022 (Jugendrichter und Strafrichter)

09:00 Uhr – nichtöffentlich

11:00 Uhr – Hausfriedensbruch

13:30 Uhr – nichtöffentlich

14:00 Uhr – Diebstahl geringwertiger Sachen

14:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung, Sachbeschädigung

Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 26. auf den 27.07.2020 die Geschädigte, die er wenige Tage zuvor kennengelernt und die ihn zu einem von ihm gemieteten Ferienhaus in Eich begleitet habe, bedroht und verletzt zu haben. Außerdem habe er ihr unter massiven Drohungen verboten, das Haus zu verlassen und sie gezwungen, die Nacht über dort zu bleiben. Er sei aggressiv geworden, weil die Geschädigte ihn nicht habe küssen wollen. Der Angeklagte habe ihr das Handy abgenommen und im Verlauf der Nacht nach ihr geworfen, so dass sie eine Kopfplatzwunde erlitten habe. Das Handy sei zerbrochen. Während der Nacht habe auf dem Nachttisch ein scharfes Messer gelegen. Am nächsten Morgen habe der Angeklagte die Geschädigte nach Hause gefahren. 

 

Montag, 07.02.2022 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Körperverletzung

14:00 Uhr – Diebstahl

14:45 Uhr – Nötigung, Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Bedrohung

Dem 43 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am frühen Nachmittag des 10.11.2020 mit einem Sprinter die Frankenthaler Straße in Mannheim-Sandhofen befahren zu haben. Er habe versucht, noch vor dem Geschädigten in die Auffahrt zur A 6 Richtung Ludwigshafen zu fahren. Da die Lücke zu klein gewesen sein, habe er hinter dem Geschädigten einscheren müssen. Im weiteren Fahrtverlauf über die A 6 und die B 9 Richtung Worms habe er dem Geschädigten wiederholt den Mittelfinger gezeigt und sei ihm dicht aufgefahren, um ihn zum Verlassen der linken Spur zu bewegen. Nach der Anschlussstelle Worms Süd habe er den Geschädigten überholt und ihn nach rechts Richtung Fahrbahnrand gedrängt, anschließend habe er abgebremst und sei Schlangenlinien über beide Fahrspuren gefahren, um den Geschädigten am Überholen zu hindern. Sodann habe er sein Fahrzeug auf der Mitte beider Fahrspuren bis zum Stillstand abgebremst, sei ausgestiegen und zum Fahrzeug des Geschädigten gerannt. Er habe gegen die Scheibe der Fahrertür geschlagen und den Zeugen zum Aussteigen aufgefordert. Als dieser ausgestiegen sei, habe er ihn beleidigt und bedroht und sodann mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen. Letztlich habe er den Geschädigten in den Schwitzkasten genommen, ehe ein Zeuge, der ebenfalls habe anhalten müssen, eingegriffen habe. Der Angeklagte habe dann noch versucht, den Geschädigten mit einer Taschenlampe zu schlagen, was der Zeuge aber verhindert habe. Sodann sei der Angeklagte weitergefahren.
Der Geschädigte habe durch den Vorfall eine Gehirnerschütterung, diverse Prellungen am Ohr, Gesicht und Arm sowie eine Risswunde an der Wade erlitten.

 

Dienstag, 08.02.2022 (Strafrichter)

09:15 Uhr – Trunkenheitsfahrt

14:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung

 

Mittwoch, 09.02.2022 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, falsche Verdächtigung, Urkundenfälschung

11:00 Uhr – Betrug

13:30 Uhr – Trunkenheitsfahrt

14:30 Uhr – Beleidigung, Körperverletzung

Der 22 Jahre alte Angeklagte soll am frühen Morgen des 17.07.2021 in den Flur der Geschädigten, in deren Wohnung er übernachtet hatte, uriniert haben. Als die Geschädigte ihn daraufhin der Wohnung verwiesen habe, habe er sie zunächst beleidigt und dann am Hinterkopf gepackt und mit dem Gesicht gegen die Wand geschlagen. Anschließend habe er noch mindestens zweimal auf sie eingeschlagen, bis sie hingefallen sei, und ihr anschließend noch in den Bauch getreten, ehe er die Wohnung verlassen habe.

 

Donnerstag, 10.02.2022 (Strafrichter)

09:15 Uhr – Diebstahl

10:15 Uhr – Sachbeschädigung

11:00 Uhr – Trunkenheitsfahrt

11:30 Uhr – gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 6 Fällen, Bedrohung, fahrlässige Körperverletzung in 2 Fällen

Der 67 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, von Januar 2017 bis April 2019 in insgesamt 6 Fällen mit Heroin gehandelt zu haben, um sich damit eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Außerdem soll sowohl am 20.05. als auch 26.06.2021 der Hund der Angeklagten beim Öffnen der Wohnungstür in den Hausflur gelaufen sein und dort jeweils einen Polizeibeamten in die Wade gebissen haben, der dort mit einer Nachbarin der Angeklagten gesprochen habe.

14:00 Uhr – Betrug

 

Donnerstag, 10.02.2022 (Strafrichter)

09:30 Uhr – Verstoß gegen das Waffengesetz

10:30 Uhr – tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

13:30 Uhr – Betrug in 2 Fällen

Der 32 Jahre alte Angeklagte soll der Geschädigten über eine Online-Plattform unter Pseudonym Interesse an einer Liebesbeziehung vorgespiegelt und sie auf diese Weise zu Vermögensverfügungen von insgesamt 11.800 € veranlasst haben. U.a. soll er ihr mittels Fotos von Goldbarren erklärt haben, er habe diese Goldbarren vom belgischen König geschenkt bekommen, es gebe aber Schwierigkeiten beim Zoll, weshalb er 11.000 € benötige, um die Goldbarren überführen zu können. Die Geschädigte habe ihm daraufhin das Geld überwiesen.

15:30 Uhr – Betrug

 

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