Verfahren in der 6. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 6. Kalenderwoche (Stand 03.02.2023)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 6. Kalenderwoche

 

Montag, 06.02.2023 (Strafrichter)

09:00 Uhr – vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung (Forts. vom 23.1.23)

10:45 Uhr – Betrug

11:20 Uhr – unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln

13:30 Uhr – Körperverletzung

 

Montag, 06.02.2023 (Strafrichter)

09:30 Uhr – Urkundenfälschung, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

10:30 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

 

Dienstag, 07.02.2023 (Schöffengericht)

09:15 Uhr – Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Körperverletzung

 

Mittwoch, 08.02.2023 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Diebstahl

10:30 Uhr – Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung

Dem 27 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.04.2022 in Osthofen nach einer Party den Geschädigten aus homophoben Motiven angegriffen zu haben. Er wiederholt auf den Geschädigten eingeschlagen und so fest an dessen Pullover gezogen, dass der Geschädigte nur noch schwer Luft bekommen habe. Außerdem habe der Angeklagte ein Teelichtglas in Richtung des Geschädigten geworfen, diesen jedoch verfehlt. Der Geschädigte habe multiple Prellungen im Gesicht und am linken Oberarm erlitten, sowie Kratzspuren an der rechten Halsseite, ferner eine Hörminderung auf beiden Ohren sowie einen Tinnitus und einen Hörsturz am linken Ohr.

13:30 Uhr – Sachbeschädigung, Beleidigung

14:20 Uhr – Diebstahl

15:00 Uhr – Urkundenfälschung

   

Donnerstag, 09.02.2023 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:15 Uhr – Vergewaltigung

Der 54 Jahre alte Angeklagte soll am Abend des 16.08.2019 in Worms an der Geschädigten gegen deren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Bei der Geschädigten handele es sich um die Mieterin einer Wohnung des Angeklagten. Er habe sich wegen der Reparatur einer defekten Toilettenspülung im Bad der Wohnung befunden. Dort habe er der Geschädigten gegen deren Willen unter das T-Shirt gegriffen, ihr den BH heruntergezogen und sie auf den Mund und beide Brüste geküsst. Anschließend habe er in die Jogginghose und Unterhose der Geschädigten gegriffen und mindestens einen Finger dreimal in die Scheide der Geschädigten eingeführt. Er habe sie dann aufgefordert, mit ihm ins Bett zu gehen, was die Geschädigte abgelehnt habe. Es sei ihr dann gelungen, aus dem Bad zu gelangen, worauf der Angeklagte die Wohnung verlassen habe. 

14:00 Uhr – Nötigung, fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung

15:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung

Der 39 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am 03.03.2022 auf dem Otto-Wels-Platz in Worms der Geschädigten, die dort auf einer Bank gesessen habe, unvermittelt mit einem Schlagring ins Gesicht geschlagen zu haben. Die Geschädigte sei daraufhin geflohen, jedoch von der Angeklagten verfolgt und erneut mit dem Schlagring ins Gesicht auf den Hinterkopf geschlagen worden, Sie habe eine Platzwunde im Nasenbereich und eine über dem linken Auge erlitten.

 

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