Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 49 Kalenderwoche
Montag, 02.12.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
11:00 Uhr – vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
14:00 Uhr – Betrug
15:00 Uhr – Betrug in 2 Fällen
Montag, 02.12.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis
11:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung
14:00 Uhr – Körperverletzung, Bedrohung
Dienstag, 03.12.2024 (Schöffengericht)
14:00 Uhr – Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Mittwoch, 04.12.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Körperverletzung
10:30 Uhr – Beihilfe zum Raub
Das Verfahren betrifft den Angriff auf einen 74 Jahre alten Rentner im Wormser Hauptbahnhof am 18.03.2023, zu dem der 40 Jahre alte Angeklagte Beihilfe geleistet haben soll. Der vermeintliche Haupttäter wurde durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Worms am 05.12.2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
13:30 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Den beiden 29 und 61 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, die Geschädigte am Nachmittag des 10.10.2023 auf einem Spielplatz in Worms attackiert zu haben. Bereits früher sei es zu Auseinandersetzungen zwischen der Geschädigten und der jüngeren Angeklagten gekommen, weil diese ihren Hund im Bereich des Spielplatzes ausgeführt habe und in den Sandkasten habe laufen lassen.
Als die Angeklagte am Tattag die Geschädigte gesehen habe, habe sie ihren 61 Jahre alten Vater, den Mitangeklagten, zur Unterstützung geholt. Es sei erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, wobei die Geschädigte der Angeklagten vorgeworfen habe, sie entferne den Hundekot nicht und der Hund sei bissig. Im Verlauf der Auseinandersetzung habe die Angeklagte gegen das Laufrad des Sohnes der Geschädigten getreten und in Richtung des Kinderwagens der Geschädigten, in dem ein Säugling gelegen habe. Die Geschädigte habe der Angeklagten daraufhin einen Energy-Drink über den Kopf geschüttet, worauf die Angeklagte sowohl mit der flachen Hand als auch mit der mitgeführten Hundeleine auf das Gesicht der Geschädigten eingeschlagen habe. Sie habe die Geschädigte am Oberteil gepackt und dieses zerrissen. Ferner habe sie versucht, ihr in die Brust zu beißen. Weiter habe sie der Geschädigten so stark in die Brust gekniffen, dass sich ein Hämatom gebildet habe. Der Hund der Angeklagten habe die Geschädigte währenddessen mehrfach ins Bein gebissen. Der Mitangeklagte, der zunächst versucht habe, die Streitenden zu trennen, habe irgendwann versucht, die Geschädigte zu schlagen, was diese aber habe abwehren können, worauf er ihr mehrfach in den Unterleib getreten habe. Der zwischenzeitlich eingetroffene Lebensgefährte der Geschädigten habe den Mitangeklagten dann wegreißen können. Daraufhin habe die Angeklagte der Geschädigten ebenfalls noch mehrfach in den Unterleib getreten. Der Geschädigten sei es dann gelungen, die Polizei zu verständigen.
Donnerstag, 05.12.2024 (Schöffengericht)
09:15 Uhr – Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln
13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Forts. vom 05.11.2024)
Donnerstag, 05.12.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Betrug in 5 Fällen
13:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung, Unterschlagung
15:00 Uhr – Unterschlagung