Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 48. Kalenderwoche
Montag, 28.11.2022 (Strafrichter)
09:30 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Sachbeschädigung
11:00 Uhr – Betrug
13:30 Uhr – Urkundenfälschung in 2 Fällen
Dienstag, 29.11.2022 (Strafrichter)
15:00 Uhr – Urkundenfälschung etc. (Forts. vom 27.10.)
Mittwoch, 30.11.2022 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Forts. vom 14.11.)
Donnerstag, 01.12.2022 (Strafrichter)
09:15 Uhr – fahrlässige Körperverletzung, Baugefährdung
Den 3 Angeklagten wird vorgeworfen, auf einer Baustelle in Worms-Horchheim veranlasst oder zugelassen zu haben, dass eine Betondecke gegossen wurde, obwohl die dafür errichtete Schalungskonstruktion ungeeignet gewesen sei. Bei den Angeklagten handelt es sich um den technischen Betriebsleiter des Bauunternehmens, den verantwortlichen Bauleiter und den verantwortlichen Polier. Obwohl Letzterer eine Änderung der Konstruktion vorgeschlagen habe, hätten die beiden anderen Angeklagten die Konstruktion der Deckenschalung nicht mehr ändern wollen, wobei der Bauleiter darauf verwiesen habe, dass dies zu teuer sei. Am 19.08.2019 seien dann insgesamt 24 Tonnen Beton zum Betonieren der Decke in die Schalung gegossen worden, die daraufhin zusammengebrochen sei. Dadurch seien 3 Bauarbeiter, die auf der Konstruktion, teilweise auf einer Zwischendecke, gearbeitet hätten, sowie der Polier abgestürzt und zum Teil schwer verletzt worden. So habe sich einer der Arbeiter eine tiefe Schnittwunde durch das Eindringen eines Stücks Eisen einer Bewehrungsmatte sowie eine Rippenfraktur zugezogen. Ein weiterer habe eine HWS-Distorsion sowie eine Schulter- und Thoraxprellung, ferner eine Hüft- und Knieprellung erlitten. Außerdem habe sich ein zuvor operativ eingesetztes Hüftgelenk verschoben. Während ein weiterer Arbeiter leichter verletzt worden sei, habe der Polier eine Unterschenkelfraktur und eine Gehirnerschütterung erlitten. Er sei beinahe 11 Wochen im Krankenhaus gewesen und habe 6 Mal operiert werden müssen.
14:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Donnerstag, 01.12.2022 (Strafrichter)
09:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen, Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl mit Waffen
Dem 35 Jahre alten Angeklagten wird u.a. zur Last gelegt, dem mit dem Fahrrad nach Hause kommenden Geschädigten am Nachmittag des 03.05.2020 aufgelauert zu haben, u.a. weil er ihn verdächtigt habe, Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht zu haben. Er sei von hinten an ihn herangetreten und habe ihm unvermittelt einen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte versetzt. Der Geschädigte sei zu Boden gegangen, worauf ihn der Angeklagte beleidigt habe. Er habe zudem sein T-Shirt hochgezogen und dem Geschädigten eine im Hosenbund steckende einer halbautomatischen Schusswaffe ähnliche Pistole gezeigt und den Geschädigten verbal bedroht.
14:30 Uhr – fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung
Der 25 Jahre alte Angeklagte soll am Morgen des 14.02.2022 auf der L 386 zwischen Gundersheim und Westhofen mit seinem Pkw infolge Übermüdung auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem Kleinbus des Geschädigten kollidiert sein. Dessen Fahrzeug sei etwa 50 m weiter geschleudert, nach links von der Fahrbahn abgekommen und schließlich mit einem Baum kollidiert. Der Geschädigte habe ein Hochrasanztrauma und Schmerzen im unteren Rücken, Hals sowie Bauchbereich erlitten.