Verfahren in der 44. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 44. Kalenderwoche (Stand 26.10.2023)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 44. Kalenderwoche

 

Montag, 30.10.2023 (Jugendrichter + Strafrichter):

09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

10:30 Uhr – Straßenverkehrsgefährdung

Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am 04.10.2022 zwischen Osthofen und Herrnsheim als letztes Fahrzeug einer Fahrzeugkolonne, die sich deshalb gebildet hatte, weil der Geschädigte mit seinem Traktor samt Anhänger nach links habe abbiegen wollen, überholt zu haben. Dabei sei es zur Kollision zwischen den Fahrzeugen des Klägers und des links abbiegenden Geschädigten gekommen.

13:15 Uhr – Trunkenheit im Verkehr (Forts. vom 09.10.2023)

14:15 Uhr – Körperverletzung (Forts. vom 02.10.2023)

 

Montag, 23.10.2023 (Strafrichter)

09:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung

13:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung

Der Geschädigte, der mit der Tochter des 56 Jahre alten Angeklagten zwei gemeinsame kleine Kinder hat, soll am Abend des 21.08.2022 mit einigen Freunden an dem Anwesen des Angeklagten in Worms aufgetaucht sein, um seine Kinder abzuholen. Nach dem Klingeln seien zunächst die Ehefrau und der Sohn des Angeklagten erschienen, worauf es zu einer verbalen Auseinandersetzung vor dem Anwesen gekommen sei. Der Angeklagte sei dann dazugekommen und habe mit einer 60 cm langen Metallstange auf den Angeklagten eingeschlagen. Zudem habe er ein Messer mit einer Klinge von 22 cm mitgeführt, das er zwar in Richtung des Geschädigten geführt habe, womit er ihn jedoch nicht verletzt habe.

 

Dienstag, 31.10.2023 (Schöffengericht)

09:15 Uhr – versuchte gefährliche Körperverletzung

Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am 24.05.2023 in Worms versucht zu haben, den Geschädigten mit einem Messer zu verletzen. Er habe mit drei gesondert verfolgten Mittätern an der Wohnungstür des Geschädigten geklopft. Dieser habe durch den Türspion geschaut. Als er niemanden gesehen habe, habe er die Tür geöffnet, worauf der Angeklagte mit einem Messer eine Stichbewegung in Richtung des Kopfes des Geschädigten geführt habe. Dieser habe jedoch ausweichen können. Mit einem in der Wohnung befindlichen Bekannten sei es dem Geschädigten letztlich gelungen, die Tür gegen den Widerstand des Angeklagten zu schließen, wobei der Angeklagte versucht habe, während dieses Vorgangs durch den Türspalt zu stechen, den Geschädigten aber nicht getroffen habe.

Donnerstag, 02.11.2023 (Strafrichter)

09:30 Uhr – Trunkenheit im Verkehr

13:30 Uhr – gewerbsmäßiger Betrug in 26 Fällen

Dem 29 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juli und August 2021 als Fahrer eines Pizza-Service gegenüber seinem Arbeitgeber falsch abgerechnet zu haben. Da bei Bestellungen über den Dienstleister Lieferando die bestellte Ware vorab online bezahlt und das Entgelt nicht von ihm kassiert worden sei, habe er im Abrechnungssystem seines Arbeitgebers mit der PIN anderer Mitarbeiter den Bezahlstatus der Kunden auf Online-Zahlung geändert und das tatsächlich von ihm bar vereinnahmte Geld behalten. Auch habe er Bestellungen als storniert eingetragen, obwohl sie tatsächlich von ihm ausgeführt worden seien. Insgesamt habe er auf diese Weise in einem Zeitraum von gut 7 Wochen über 1.900,00 € widerrechtlich erlangt.

Teilen

Zurück