Verfahren in der 43. Kalenderwoche 2024

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren (Stand 17.10.2024.2024)

Dienstag, den 22.10.2024 (Schöffengericht und Strafrichter)<o:p></o:p>

09:15 Uhr -      Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz<o:p></o:p>

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz wirft dem Angeklagten vor, Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln begangen zu haben. In seiner Wohnung in Worms verwahrte er danach am 18.07.2023 einen Handelsvorrat von 71,56 g Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 19,09 % und damit einer Wirkstoffmenge von 13,7 g THC. Diese Drogen waren zum gewinnbringenden Weiterverkauf durch den gesondert verfolgten Haupttäter bestimmt, was der Angeklagte auch wusste.<o:p></o:p>

14:00 Uhr -      versuchte gefährliche Körperverletzung <o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Mittwoch, den 23.08.2024 (Strafrichter)<o:p></o:p>

08:30 Uhr -      Diebstahl im besonders schweren Fall (Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 09.10.2024)<o:p></o:p>

09:00 Uhr -      Fahrlässige Brandstiftung <o:p></o:p>

Laut Anklage entzündete der Angeklagte am 11.092023 in seiner Wohnung zwei Kerzen und schlief sodann ein, ohne die Kerzen zu löschen. Als der Angeklagte erwachte, brannten bereits Teile des Mobiliars. Diese warf er auf seinen Balkon, wo der dort gelagerte Hausrat ebenfalls in Flammen aufging. Das Feuer griff auf weitere Gebäudeteile über. An der damaligen Wohnung des Angeklagten sowie der Nachbarwohnung entstand insgesamt ein Sachschaden in Höhe von ca. 500.000 €.<o:p></o:p>

10:30 Uhr -      Fahren ohne Fahrerlaubnis<o:p></o:p>

13:30 Uhr -      Diebstahl <o:p></o:p>

14:00 Uhr -      Diebstahl im besonders schweren Fall<o:p></o:p>

Den beiden Angeklagten wird zur Last gelegt, am 20.08.2023 in die Geschäftsräume der „Kinowelt Worms“ eingebrochen zu sein, um dort stehlenswertes Gut zu entwenden. Aus der Wechselgeldkasse im Verkaufsraum sollen sie Bargeld in Höhe von 40 € sowie diverse Snacks, Süßigkeiten und Getränke im Gesamtwert von weiteren 40 € entwendet haben.<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Mittwoch, den 23.08.2024 (Jugendschöffengericht)<o:p></o:p>

13:00 Uhr -      Diebstahl im besonders schweren Fall<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

<o:p> </o:p>

Donnerstag, den 24.10.2024 (Schöffengericht und Strafrichter)<o:p></o:p>

09:15 Uhr -      Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz<o:p></o:p>

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz legt dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum zwischen Oktober 2021 bis April 2022 in 54 Fällen jeweils mindestens 2 g Kokain zum einem Preis von 100 € pro Gramm verkauft zu haben, um dadurch eine finanzielle Einnahmequelle von einiger Dauer und einigen Umfang zu haben.<o:p></o:p>

13:30 Uhr -      Nachstellung<o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

Donnerstag, den 22.08.2024 (Strafrichter)<o:p></o:p>

9:15 Uhr -        Fahrlässige Körperverletzung <o:p></o:p>

Der Strafbefehl des Amtsgerichts Worms wirft dem Angeklagten vor, bei einem Fahrbahnwechsel sorgfaltspflichtig einen Motorradfahrer übersehen zu haben, so dass es zur Kollision kam. Hierbei wurde der Motorradfahrer nicht unerheblich verletzt. Er erlitt unter anderem elf Frakturen an beiden Füßen sowie eine Prellung der Lendenwirbelsäule.<o:p></o:p>

11:00 Uhr -      gefährliche Körperverletzung<o:p></o:p>

13:00 Uhr -      Verstoß gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz <o:p></o:p>

Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September/Oktober 2023 einen American<o:p></o:p>

Staffordshire Terrier Mischling gesetzeswidrig in das Bundesgebiet verbracht zu haben. <o:p></o:p>

<o:p> </o:p>

14:30 Uhr -      Verletzung der Unterhaltspflicht<o:p></o:p>

Teilen

Zurück