| Amtsgericht Worms

Verfahren in der 44. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 44. Kalenderwoche (Stand: 23.10.2020)

Verfahren vor dem Amtsgericht Worms in der 44. Kalenderwoche

 

Dienstag, 27.10.2020 (Schöffengericht)

09:15 Uhr – gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger besonders schwerer Diebstahl

 

Dienstag, 27.10.2020 (Jugendrichter – Strafrichter)

09:00 Uhr – nichtöffentlich

09:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis

10:00 Uhr – Körperverletzung

11:15 Uhr – Körperverletzung

13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen

Der Angeklagte soll am 04.11.2018 zunächst in der Werkstatt des Geschädigten erschienen sein und diesem mit der Faust ins Gesicht und mit einem metallischen Gegenstand, vermutlich einem Schlagring gegen den Hinterkopf geschlagen haben. Kurz darauf sei er mit einer Metallstange und zwei Begleitern, die ebenfalls mit einer Metallstange und einem Baseballschläger bewaffnet gewesen seien, zurückgekehrt und habe auf den Geschädigten eingeschlagen. Der Geschädigte habe eine Platzwunde am Hinterkopf, eine Schädelprellung, ein stumpfes Bauchtrauma und diverse weitere Prellungen davongetragen und habe 2 Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen. Auch ein anwesender Zeuge, der habe schlichten wollen, sei durch die Metallstange verletzt worden.

 

Mittwoch, 28.10.2020 (Jugendschöffengericht)

09:00 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 

Donnerstag, 29.10.2020 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:15 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

11:30 Uhr – Nötigung, Beleidigung

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 23.11.2019 auf der Landstraße zwischen Gundersheim und Ober-Flörsheim in starken Schlangenlinien und auffallend langsam gefahren zu sein. Als die geschädigte ihn habe überholen wollen, sei er erneut in Schlangenlinien gefahren, so dass sie den Überholvorgang habe abbrechen müssen. Darauf habe der Angeklagte zunächst stark abgebremst und kurz darauf noch einmal abrupt bis zum Stillstand abgebremst, wobei er sein Fahrzeug quer über die gesamte Fahrbahn gestellt habe. Darauf sei er ausgestiegen und habe die Geschädigte beleidigt.

13:30 Uhr – räuberischer Diebstahl

14:00 Uhr – Betrug in 2 Fällen, Bedrohung

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