Montag, 25.09.2023 (Strafrichter):
09:00 Uhr – Körperverletzung in 5 Fällen, davon in 3 Fällen gefährliche Körperverletzung
11:00 Uhr – versuchte Nötigung
13:30 Uhr – Betrug
Montag, 25.09.2023 (Strafrichter)
09:30 Uhr – Bestechung
Dem 37 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, nachdem er am Abend des 13.01.2023 mit seinem Pkw von der Fahrbahn abgekommen sei und, zum Unfallort später zurückgekehrt, ein auf Amphetamin und Cannabis durchgeführter Urintest positiv gewesen sei, die eingesetzten Polizeibeamten gefragt zu haben, ob man die Angelegenheit nicht anders regeln könne. Man solle ihn laufen lassen oder angeben, ein zweiter Urintest sei negativ gewesen. Nach Ablehnung dieses Vorschlags durch die beiden Polizeibeamten, habe er sie aufgefordert, ihm einen Geldbetrag zu nennen, den er bezahlen würde, wenn die Polizisten ihn flüchten ließen. Nach Hinweis auf die Strafbarkeit von Bestechungsversuchen habe der Angeklagte angegeben, er sei bereit 100.000,00 € an die Beamten zu zahlen, wenn sie ihn straffrei gehen ließen. Er benötige seinen Führerschein.
11:00 Uhr – Computerbetrug in 3 Fällen
13:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr
14:30 Uhr – Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl
Dienstag, 26.09.2023 (Strafrichter)
09:15 Uhr – vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis
11:15 Uhr – Betrug
13:30 Uhr – Diebstahl in 2 Fällen
14:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung
Die beiden 36 und 35 Jahre alten Angeklagten sollen den Geschädigten am Morgen des 18.09.2021 nach dem Besuch einer Bar am Wormser Hauptbahnhof angegriffen, geschlagen und zu Boden gebracht haben. Der Geschädigte habe u.a. eine aufgeplatzte Lippe und ein blaues Auge davongetragen. Security-Mitarbeiter hätten die Angeklagten von weiteren Schlägen abgehalten.
Mittwoch, 27.09.2023 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Beleidigung in 3 Fällen, Trunkenheit im Verkehr
10:30 Uhr – Betrug
13:30 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Den beiden 34 und 33 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am Abend des 09.11.2020 vor einem Einkaufsmarkt in Osthofen gemeinsam eine Körperverletzung begangen zu haben. Zunächst soll der 34 Jahre alte Angeklagte den Geschädigten von hinten attackiert haben, als dieser gerade sein Fahrrad habe aufschließen wollen. Er habe mit den Fäusten auf Gesicht und Kopf des Geschädigten eingeschlagen und ihn zu Boden gestoßen. Nachdem sich der Geschädigte habe aufrappeln können, habe er den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen, worauf die 33-jährige Angeklagte diesem zu Hilfe gekommen sei und dem Geschädigten fünf Mal mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen habe, wozu sie der ältere Angeklagte mit den Worten „Ramm ihm das Messer rein“ aufgefordert habe.