Verfahren vor dem Amtsgericht Worms in der 38. Kalenderwoche
Montag, 14.09.2020 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Körperverletzung
Dem 32 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.09.2019 in Worms zunächst vor dem parkenden Fahrzeug des Geschädigten gegen einen Zaun uriniert zu haben, obwohl er bemerkt habe, dass sich Personen im Fahrzeug befanden. Anschließend habe er sich zu dem Fahrzeug des Geschädigten begeben und das Gespräch mit den Begleiterinnen des Geschädigten gesucht. Als dieser ihn durch das geöffnete Fahrzeugfenster aufgefordert habe, sich zu entfernen, habe er den Geschädigten zunächst angespuckt und ihm dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte habe eine Nasenbeinfraktur und eine Platzwunde erlitten.
10:30 Uhr – Körperverletzung
13:30 Uhr – Körperverletzung in 2 Fällen, Beleidigung
Dienstag, 15.09.2020 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren in 70 Fällen, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen
14:00 Uhr – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung
Den 3 zwischen 29 und 33 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am 22.08.2018 in Worms den von Anwohnern per Notruf herbeigerufenen Polizeibeamten gegenüber massiv Widerstand geleistet und sie teilweise verletzt zu haben, um eine Identitätsfeststellung zu verhindern. Insgesamt seien 8 Beamte erforderlich gewesen, um die Angeklagten in Gewahrsam zu nehmen.
Mittwoch, 16.09.2020 (Strafrichter)
08:30 Uhr – Betrug in 2 Fällen
09:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung
Die beiden 44 und 40 Jahre alten Angeklagten sollen den Geschädigten am 01.11.2019 in einer Tanzschule in Worms zunächst mit einem Faustschlag zu Boden geschlagen und anschließend gezielt mit den Fäusten auf das Gesicht und den Kopf des Geschädigten eingeschlagen haben. Dieser habe kurzzeitig das Bewusstsein verloren sowie einen Bruch des Augenhöhlenbodens und eine Gehirnerschütterung erlitten.
13:30 Uhr – gewerbsmäßige Hehlerei in 2 Fällen
Den beiden 60 und 57 Jahre alten Angeklagten, die zur damaligen Zeit ein Juweliergeschäft in der Wormser Innenstadt betrieben, wird zur Last gelegt, im März 2016 Schmuck im Wert von über 10.000,00 € für insgesamt 900,00 € angekauft zu haben, wobei sie aufgrund ihrer Expertise erkannt hätten, dass der Schmuck aus einer illegalen Handlung stammen müsse. Tatsächlich sei der Schmuck zuvor von der Verkäuferin aus einem Privathaushalt gestohlen worden.
Donnerstag, 17.09.2020 (Strafrichter)
09:15 Uhr – Gefährliche Körperverletzung - Fortsetzung vom 08.09.2020
14:00 Uhr – Diebstahl
14:30 Uhr – Betrug
15:00 Uhr – Körperverletzung
15:45 Uhr – Betrug