Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 37. Kalenderwoche
Montag, den 09.09.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz in 2 Fällen, Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung
12:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz
13:30 Uhr – Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am 10.04.2022 im Anschluss an das Fußballspiel der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saarland zwischen Wormatia Worms und Eintracht Trier, als Fan der Trierer Mannschaft nach Abpfiff des Spiels auf dem Stadiongelände der EWR-Arena mit weiteren Trierer Fans eine Auseinandersetzung mit Wormser Anhängern geliefert zu haben, wobei er sich mit einem schwarzen Halstuch vermummt habe, um seine Identifizierung zu verhindern.
15:00 Uhr – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung
Dienstag, 10.09.2024 (Schöffengericht)
09:30 Uhr – Körperverletzung (Forts. vom 29.08.2024)
Mittwoch, 11.09.2024 (Jugendschöffengericht)
09:30 Uhr – nichtöffentlich
Donnerstag, 12.09.2024 (Schöffengericht)
09:15 Uhr – Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, Urkundenfälschung in 5 Fällen, davon in 2 Fällen gewerbsmäßig, mittelbare Falschbeurkundung
Donnerstag, 12.09.2024 (Strafrichter)
09:15 Uhr – besonders schwerer Diebstahl
Der 43 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 07.11.2023 die hintere Seitenscheibe eines Fahrzeugs eingeschlagen und einen Yorkshire Terrier erbeutet zu haben.
11:30 Uhr – Betrug
13:00 Uhr – Verschaffen kinderpornographischer Schriften
14:00 Uhr – Körperverletzung, Sachbeschädigung
Dem 23 Jahre alten Angeklagten, der Kampfsportler ist wird zur Last gelegt, den Geschädigten am Abend des 26.11.2022 angegriffen und erheblich verletzt zu haben. Hintergrund sei gewesen, dass der Angeklagte über die Trennung von seiner Freundin nicht hinweggekommen sei. Er habe daher vor ihrer Arbeitsstelle auf sie gewartet. Diese habe sich aus Angst vor dem Angeklagten von zwei Freundinnen und dem Vater einer der Freundinnen abholen lassen. Der Angeklagte sei dem Auto gefolgt und sei, als der Geschädigte angehalten habe, um die junge Frau vor ihrer Wohnung aus dem Fahrzeug zu lassen zu dem Wagen gelaufen, habe mit einem wuchtigen Tritt den linken Außenspiegel abgetreten und sei dann mit dem Knie voraus gegen den Kotflügel des Autos gesprungen, welches Kratzer und Dellen davongetragen habe. Der Versuch, die junge Frau aus dem Wagen zu zerren, sei gescheitert. Der Geschädigte sei daraufhin direkt zur Polizei gefahren, wobei der Angeklagte ihn erneut verfolgt habe. Als der Geschädigte ausgestiegen sei, habe er ihn mit einem wuchtigen Kniestoß zu Boden gebracht und sodann auf ihn eingeschlagen und –getreten. Der Geschädigte habe eine Massenruptur der Rotatorenmanschette an der linken Schulter davongetragen und habe im Februar 2023 operiert werden müssen.
15:00 Uhr – Urkundenfälschung