Verfahren in der 36. Kalenderwoche 2025

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 36. Kalenderwoche (Stand 29.08.2025)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 36. Kalenderwoche

 

Dienstag, 02.09.2025 (Strafrichter)

09:15 Uhr – Körperverletzung u.a. (Fortsetzung vom 17.07.2025)

14:00 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen, Beleidigung, Bedrohung

Den insgesamt 4 Angeklagten im Alter zwischen 25 und 60 Jahren wird vorgeworfen, die beiden Geschädigten am 23.12.2023 am Wormser Hauptbahnhof attackiert zu haben. An diesem Tag habe der eine der Geschädigten Besuchstag bei seinen 5 Kindern gehabt, die er mit einer der Angeklagten gemeinsam habe. Er sei mit seinem neuen Lebensgefährten erschienen, worauf die Angeklagte, die ebenfalls mit ihrem neuen, anderweitig verfolgten Lebensgefährten erschienen sei, ihren ehemaligen Partner als „Arschficker“ und „Schwuchtel“ bezeichnet habe und ihm gedroht habe, er werde seine Kinder niemals sehen. Sie und ihr Partner hätten daraufhin den neuen Lebensgefährten ihres Ex-Partners körperlich attackiert, was dieser aber habe abwehren können. Anschließend hätten sich die beiden Geschädigten in einen wartenden Zug nach Mannheim begeben, wo der neue Lebensgefährte des weiteren Geschädigten zunächst zu Boden gestoßen und sodann von allen 4 Angeklagten mit Schlägen und Tritten attackiert worden sei. Erst als die herbeigerufene Polizei eingetroffen sei, hätten sie von ihrem Opfer abgelassen und versucht zu flüchten. Er habe Verletzungen im Gesicht sowie Prellungen am Kopf und am Körper erlitten. Insgesamt sei er 3 Wochen arbeitsunfähig gewesen.  

 

Donnerstag, 04.09.2025 (Schöffengericht) 

09:15 Uhr – schwerer Raub, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

Den beiden, 24 und 27 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 13.02.2025 auf dem Wormser Bahnhofsvorplatz den Geschädigten, der an ihnen vorbei durch die Unterführung habe laufen wollen, aufgehalten und aufgefordert zu haben, ihnen 10,00 € zu geben. Als dieser angegeben habe, kein Geld dabei zu haben, hätten sie ihn gemeinsam in die Büsche gedrückt. Einer der Angeklagten habe dem Geschädigten einen Kopfstoß gegen das Auge und einen gegen das Nasenbein gegeben. Der eine Angeklagte habe den Geschädigten sodann mit der Hand am Hals auf dem Boden fixiert, während der andere ihm zweimal auf die Hand getreten sei, um ihn dazu zu bringen, die in der Hand befindlichen Gegenstände, ein Feuerzeug und ein Kopfhörer-Case loszulassen. Dies sei jedoch erst gelungen, als er dem Geschädigten angedroht habe, er werde ihn tottreten. Die Angeklagten hätten sich dann mit ihrer Beute entfernt. Der Geschädigte habe nicht unerhebliche Verletzungen erlitten sowie einen finanziellen Schaden von 50,00 €.     

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