Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 35. Kalenderwoche
Montag, 25.08.2025 (Jugendrichter + Strafrichter)
09:00 Uhr – nichtöffentlich
09:45 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
11:15 Uhr – gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
13:30 Uhr – Verbreitung und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften in 2 Fällen
14:45 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Fortsetzung vom 21.07.2025)
Montag, 25.08.2025 (Strafrichter)
12:00 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln
13:30 Uhr – Unterhaltspflichtverletzung
Dienstag, 26.08.2025 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
10:45 Uhr – Körperverletzung
Der 36 Jahre alte Angeklagte soll dem Geschädigten am frühen Abend des 10.08.2024 an einer Tankstelle in Osthofen mindestens vier Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Hintergrund der Tat sei gewesen, dass der Angeklagte nach Ausübung seines Umgangsrechts mit seinem vierjährigen Sohn das Kind zurückgebracht habe, sich aber nicht an die Umgangszeiten gehalten habe. Es sei daher zu einer Diskussion mit der Mutter des Kindes und dem Geschädigten einerseits sowie dem Angeklagten andererseits gekommen. Die Bitte, sich wegen des Kindes zu beruhigen, habe der Angeklagte ignoriert und stattdessen eine kleine ungefüllte Plastikflasche nach den Zeugen geworfen. Als das Kind daraufhin, gefolgt von der Mutter, weggelaufen sei, sei es zu dem Angriff gekommen. Der Geschädigte habe ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades sowie eine Prellung des Unterkiefers erlitten, sei einen Tag stationär im Krankenhaus behandelt worden und insgesamt 14 Tage arbeitsunfähig gewesen.
11:15 Uhr – Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis
14:00 Uhr -
Donnerstag, 28.08.2025 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Dem 25 Jahre alten Angeklagte wird u.a. zur Last gelegt, gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter den Geschädigten, der ihm aus einem früheren Drogengeschäft Geld geschuldet habe, gezwungen zu haben, am Abend des 28.10.2022 mit ihm zu einer Wormser Grundschule zu fahren. Dort sei der Geschädigte bedroht und geschlagen worden. Ihm seien 120,00 € Bargeld abgenommen worden. Zudem sei er weiter gezwungen worden, zu einer Bank zu fahren, wo er 610,00 € habe abheben müssen, die er dem Angeklagten übergeben habe. Letztlich habe der Angeklagte von dem Geschädigten dessen Halskette im Wert von 150,00 € verlangt und ihm gesagt, er solle am kommenden Montag 2.000,00 € bezahlen, sonst werde er ihm die Kniescheibe kaputttreten und einen Finger abschneiden.
14:00 Uhr – Betrug
14:15 Uhr – Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
15:00 Uhr – Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Donnerstag, 28.08.2025 (Strafrichter)
13:30 Uhr – Nötigung
Donnerstag, 21.08.2025 (Strafrichter)
13:30 Uhr – Betrug (Forts. vom 04.08.2025)