Verfahren in der 35. Kalenderwoche 2024
Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren (Stand 21.08.2024)
Montag, den 26.08.2024 (Strafrichter)
9:00 Uhr - Gefährliche Körperverletzung
10:30 Uhr - Betrug
13:30 Uhr - Betrug
Der Strafbefehl, gegen den der 29jährigen Angeklagte aus Worms Einspruch eingelegt hat, legt ihm zur Last, er habe zu Unrecht 8662,06 Euro Arbeitslosengeld erhalten. Dem Amt habe er im Tatzeitraum September 2017 bis Juli 2008 Unterlagen über einen Nettolohn unter 1.000 Euro vorgelegt, welcher als Berechnungsgrundlage diente; tatsächlich habe er deutlich mehr Stunden gearbeitet und das Entgelt in bar erhalten.
Dienstag, den 27.08.2024 (Strafrichter)
14:30 Uhr - Nötigung
Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz suchte der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter die Geschädigte auf, um einen Betrag von vermeintlich geschuldeten 2000 Euro zu fordern. Als die Geschädigte dem nicht nachkam, durchsuchten die Täter deren Wohnung und stießen das mitgeführte Messer in Handy und Bildschirm. Einen anwesenden Gast bedrohten sie, falls er die Polizei rufe, würden sie ihn umbringen.
Mittwoch, den 28.08.2024 (Jugendschöffengericht)
14:00 Uhr - Diebstahl (Nachverfahren; nicht öffentlich)
Donnerstag, den 22.08.2024 (Schöffengericht und Strafrichter)
9:15 Uhr - Räuberischer Diebstahl
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz wirft dem 48jährige ungarischen Staatsangehörigen vor folgendes vor:
Im Juli 2022 soll er im Media Markt 4 Kopfhörer im Wert von 889, 96 Euro in einem mitgeführten Kinderwagen verstaut und an der Kasse nur 1 bezahlt haben. Dies hatte der Hausdetektiv per Überwachungskamera beobachtet und stellte den Angeklagten auf dem Parkplatz, welcher auf Ansprache zunächst nicht reagierte. Sodann soll der Angeklagte den Detektiv geschlagen und weggestoßen und, als dieser die Polizei rief, das fragliche Diebesgut ins nahe Gebüsch geworfen haben. Im Kinderwagen befand sich auch die 2jährige Tochter des Angeklagten.
11:30 Uhr - Betrug
Der Angeklagte soll unter Vortäuschung einer finanziellen Notlage in Höhe von 32,15 Euro von dem Geschädigten einen 50 Euro Schein erhalten und diesem eine Rückzahlung des Betrags innerhalb von 2 Tagen zugesagt haben. Eine Zahlung erfolgte nicht, die genannte Mobilfunknummer war ebenfalls nicht vergeben.
13:30 Uhr - Körperverletzung