Verfahren in der 34. Kalenderwoche
Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 17. Kalenderwoche (Stand 18.08.2023)
Montag, den 21.08.2023 (Strafrichter)
9:00 Uhr - Nötigung u. A.
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 07.08.2023
9:30 Uhr - Vergehen gegen das Waffengesetz
11:30 Uhr - Trunkenheit im Verkehr
Am 11.02.2023 nannte Angeklagte laut Anklage in Worms mit einem Pkw am F nicht Straßenverkehr teil, obwohl er aufgrund seines Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig war. Die um 0:30 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,74 Promille.
13:30 Uhr – Straßenverkehrsgefährdung
In dem Strafbefehl des Amtsgerichts Worms vom 22.05.2023 wird der 25-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 1. November des letzten Jahres mit ihrem Pkw VW Polo öffentliche Straßen befahren zu haben, obwohl sie übermüdet war und dies hätte erkennen können. Aufgrund ihres Zustandes sei es zur Kollision mit einem am Rand geparkten weiteren Fahrzeug, der Umzäunung eines Grundstücks, eines Verkehrsschildes und eines Leitpostens gekommen. Der Fremdschaden wurde durch die Staatsanwaltschaft auf ca. 16.300 € beziffert.
Donnerstag, 24.08.2023 (Strafrichter)
9:00 Uhr - gefährliche Körperverletzung
Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 06.07.2023
13:30 - schwerer Raub
Die Anklage wirft dem 27-jährigen inhaftierten Angeklagten vor, am 28.08.2021 mit seinem gesondert verfolgten und bereits verurteilten Mittäter gegen 6:00 Uhr in die Penny Markt Filiale in der Weinsheimer Straße 118 in Worms-Weinsheim eingedrungen zu sein. Unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe, die einem scharfen Revolver zum Verwechseln ähnlich sah, sollen die Täter die angetroffenen Marktmitarbeiterinnen zur Öffnung des Tresors aufgefordert haben, was diese auch taten. Da die Öffnung des Innentresors nicht möglich war, sollen die Täter „Rollengeld“ in einem Beutel gesammelt und, als plötzlich der Nachtalarm losging, mit diesem eilig den Markt verlassen haben.
Die Anklage geht von einer Beute von mindestens 4540 Euro in bar aus, von denen der Angeklagte mindestens 700 € erhalten haben soll.