Verfahren in der 33. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 33. Kalenderwoche (Stand 10.08.2023)

Verfahren in der 33. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 17. Kalenderwoche (Stand 10.08.2023)

 

Montag, den 14.08.2023 (Strafrichter)

9:00 Uhr   -     Gefährliche Körperverletzung

Dem 37-jährigen Angeklagten aus Worms wird vorgeworfen, im Rahmen einer Auseinandersetzung in der Obdachlosenunterkunft im Speyerer Schlag 9 in Worms sein  Gegenüber schwer verletzt zu haben. Ohne Rechtfertigungsgrund soll er dem am Boden liegenden Geschädigten mit einer schwungartigen Bewegung mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben. Dieser habe dadurch einen stark angeschwollenen Bluterguss im Bereich des rechten Auges sowie eine blutende Platzwunde und Schürfwunden im Gesichtsbereich erlitten.

10:30 Uhr -      Trunkenheit im Verkehr

13:30 Uhr –     Trunkenheit im Verkehr u. A.

 

Mittwoch, 16.08.2023 (Strafrichter)

9:00 Uhr – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung

Laut Anklage suchten 4 Polizeibeamte der Polizeiinspektion Worms aufgrund eines Notrufs eine Wohnung in der Gaustraße in Worms auf, dass dort eine Auseinandersetzung stattfand. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme durch die Beamten soll die alkoholisierte 29-jährige Angeklagte sich immer aggressiver verhalten haben. Im Rahmen der in Gewahrsam Einnahme soll sie sich gegen die Vollstreckungsmaßnahmen gewehrt und unter anderem einen Polizeibeamten in den Oberschenkel gebissen haben.

Die Untersuchung der Blutprobe der Angeklagten wies neben einer Blutalkoholkonzentration von 0,67 Promille auch auf die längerfristige Aufnahme von Amphetamin und Cannabis hin.

 

Donnerstag, 17.08.2023 (Strafrichter)

9:30 Uhr -        Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

13:00 Uhr -      Gewerbsmäßiger Diebstahl

14:00 Uhr -      Diebstahl

15:00 Uhr -      Betrug 

Dem 47-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, der Agentur für Arbeit entgegen der ihm bekannten Verpflichtung nicht mitgeteilt zu haben, dass er eine Arbeitsstelle bei einer Firma in Lampertheim angenommen hatte. Aus diesem Grund seien ihm insgesamt 1901,64 € Arbeitslosengeld zu Unrecht ausbezahlt worden.

                       

                       

 

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