Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 31. Kalenderwoche
Montag, 31.07.2023 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Unterhaltspflichtverletzung
10:15 Uhr – Fälschung von Gesundheitszeugnissen
10:45 Uhr – fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis
13:30 Uhr – Trunkenheit im Verkehr, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Montag, 31.07.2023 (Strafrichter)
09:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung
13:30 Uhr – vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
14:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung
Dienstag, 01.08.2023 (Schöffengericht)
09:15 Uhr – gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen, schwerer Raub
Dem 42 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 01. auf den 02.10.2021 in einer Gaststätte in Eich zunächst dem Wirt, dem er sich von hinten, von diesem unbemerkt genähert habe, entweder mit der Faust oder mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen zu haben, so dass dieser zu Boden gegangen sei. Er habe dann weiter auf ihn eingeschlagen und getreten, wodurch der Geschädigte bewusstlos geworden sei. Einem zu Hilfe eilenden Gast habe er ein Bierglas ins Gesicht geschlagen. Als der Wirt wieder zu sich gekommen sei, habe der Angeklagte mittels eines Küchenmessers mit 20 cm langer Klinge aus dem Bestand des Lokals von dem Geschädigten die Herausgabe von 100 € verlangt, die dieser dem Angeklagten auch gegeben habe, worauf er das Lokal verlassen habe.
Der Wirt habe eine 2 cm lange Platzwunde am Schädeldach erlitten sowie Schürfwunden. Ferner sei durch einen Tritt in den Gesichtsbereich seine Gebissprothese zerbrochen. Der geschädigte Gast habe Hämatome im Bereich der Augen davongetragen und ein Schneidezahn sei abgebrochen.
Mittwoch, 02.08.2023 (Jugendschöffengericht)
09:30 Uhr – Beleidigung, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Diebstahl in 2 Fällen
Den 3 im Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alten Angeklagten wird u.a. zur Last gelegt, in der Nacht zum 23.02.2022 den Geschädigten während einer Zugfahrt von Mannheim nach Worms zunächst rassistisch und ausländerfeindlich beleidigt zu haben. Nach dem Aussteigen in Worms habe zunächst einer der Angeklagten dem Geschädigten mit der Faust gegen den Hinterkopf geschlagen, ein anderer habe ihm mit Wucht gegen die Beine getreten und ihn gezogen, um ihn zu Fall zu bringen. Als dies nicht gelungen sei, habe er ihm mit der Faust ins Gesicht und gegen die Brust geschlagen.
Mittwoch, 02.08.2023 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Beleidigung in 3 Fällen, Sachbeschädigung, Körperverletzung
Der 33 Jahre alte Angeklagte soll am 29.09.2021 in Mettenheim im Anschluss an einen Verkehrsunfall den Geschädigten als „Hurensohn“ bezeichnet haben. Außerdem habe er gegen dessen Wagen getreten und dadurch einen Schaden von 1.000 € verursacht.
Am Abend des 31.08.2021 habe er sich in Worms durch eine in der Nachbarschaft stattfindende Geburtstagsfeier gestört gefühlt. Nachdem er die Feiernden zuvor angepöbelt habe, habe er sich mit einem Beil bewaffnet zu den Feiernden begeben. Einem der Teilnehmer sei es gelungen, dem Angeklagten das Beil zu entwinden, worauf dieser einem anderen Teilnehmer der Feier eine Kopfnuss verpasst habe, die zu einer Platzwunde beim Geschädigten geführt habe.
13:30 Uhr – Körperverletzung
14:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Donnerstag, 03.08.2023 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – schwerer räuberischer Diebstahl, gewerbsmäßiger Diebstahl in 2 Fällen, davon in einem Fall mit Waffen, Körperverletzung in 2 Fällen
14:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung
Dem 38 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am späten Nachmittag des 04.10.2022 in einem Hotel in Worms, in dem der Geschädigte an der Rezeption tätig gewesen sei, diesen gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter angegriffen und verletzt zu haben. Er habe unvermittelt mit den Fäusten auf den Geschädigten eingeschlagen und, nachdem der Geschädigte zu Boden gegangen sei, auch auf ihn eingetreten. Der Mittäter habe zudem einen Aluminium-Mülleimer in Richtung des Kopfes des Geschädigten geworfen. Dieser habe eine Schädelprellung, Nackenschmerzen und einen Riss der Sehne am rechten Zeigefinger erlitten. Er sei über 3 Wochen arbeitsunfähig gewesen. Nicht ausgeschlossen sei, dass noch Folgeschäden verblieben.
Hintergrund des Angriffs sei gewesen, dass der Geschädigte von einem Verkehrsverstoß der Ehefrau des Angeklagten Fotos gemacht habe.
Donnerstag, 03.08.2023 (Strafrichter)
09:30 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen, Bedrohung in 2 Fällen, Beleidigung
Den beiden 32 und 28 Jahre alten Angeklagten wird u.a. zur Last gelegt, am frühen Morgen des 30.06.2022 in einer Bar in der Wormser Innenstadt den Geschädigten verletzt zu haben. Zunächst habe der jüngere Angeklagte, nachdem es zwischen dem Geschädigten und anderen Gästen zu einer Auseinandersetzung gekommen war, 4 Gläser auf den Geschädigten geworfen, der dadurch Schnittverletzungen erlitten habe. Anschließend hätten beide Angeklagten außerhalb der Gaststätte mit einem aus dem Lokal geholten Stuhl und den davon abgebrochenen Stuhlbeinen auf den Geschädigten eingeschlagen. Dieser habe ein stumpfes Bauchtrauma eine doppelte Fraktur des Mittelhandknochens und eine Ellbogenprellung erlitten.
14:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Forts. vom 31.07.2023)