Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 30. Kalenderwoche
Montag, den 22.07.2024 (Jugendrichter + Strafrichter)
09:00 Uhr – tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte u.a. (Forts. vom 15.05.2024)
09:45 Uhr – nichtöffentlich
11:00 Uhr – Körperverletzung u.a. (Forts. vom 01.07.2024)
13:30 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Montag, 22.07.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr
11:00 Uhr – Trunkenheit im Verkehr
13:30 Uhr – Körperverletzung in 3 Fällen, davon 2 Fällen gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchte Nötigung
Dem 45 Jahre alten Angeklagten werden insgesamt 3 Fälle von Körperverletzung gegenüber seiner Tochter im August und November 2023 vorgeworfen. In einem Fall soll er sie mit einer harten Papprolle fest auf Kopf und Oberkörper geschlagen haben. Die Geschädigte habe Sehstörungen auf einem Auge und eine Gehirnerschütterung erlitten. Sie sei kurzzeitig ohnmächtig geworden.
In einem weiteren Fall habe der Angeklagte die Geschädigte mit einem Gürtel geschlagen, nachdem er sie zuvor zu Boden geschubst habe.
Im dritten Fall habe der Angeklagte die Geschädigte zu Boden gestoßen und sie dann für einige Sekunden gewürgt. Anschließend habe er ihre Kopfhörer zerbrochen.
Dienstag, 23.07.2024 (Schöffengericht)
10:00 Uhr – räuberischer Diebstahl (Forts. vom 02.07.2024)
Mittwoch, 24.07.2024 (Jugendschöffengericht)
09:30 Uhr – Bedrohung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung
Dem 19 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am 12.04.2023 das Trainingsgelände des SV Horchheim aufgesucht zu haben, um einen Zeugen wegen einer früheren Freundin zur Rede zu stellen. Als der Trainer des Zeugen dazugekommen sei und wegen des immer aggressiveren Streits den Angeklagten aufgefordert habe, das Sportgelände zu verlassen, habe der Angeklagte ein Messer gezückt und ihm gedroht, er werde ihn abstechen. Der Geschädigte habe angekündigt, die Polizei zu informieren, worauf sich der Angeklagte entfernt habe.
Am 31.08.2023 habe es zwischen dem Angeklagten und zwei Begleitern einerseits sowie zwei unbekannten Personen andererseits im Festzelt des Backfischfests einen Streit gegeben, der in eine tätliche Auseinandersetzung umzuschlagen gedroht habe. Der Geschädigte habe versucht zu schlichten, worauf ihm der Angeklagte unvermittelt zweimal in den Bauch getreten habe. Der Geschädigte sei kollabiert und habe ins Krankenhaus gebracht werden müssen.
Eine weitere Körperverletzung habe der Angeklagte am 29.05.2023 am Wormser Bahnhof verübt. Er habe dem dortigen Geschädigten einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzt, während ein Mittäter den Geschädigten an den Armen festgehalten habe.
Mittwoch, 24.07.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis in 4 Fällen
10:45 Uhr – gefährliche Körperverletzung
14:30 Uhr – vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung
Donnerstag, 25.07.2024 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
11:00 Uhr – Bedrohung in 2 Fällen, Körperverletzung, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung
15:00 Uhr – Betrug
Donnerstag, 25.07.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – fahrlässige Körperverletzung
13:30 Uhr – vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung