Verfahren in der 3. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 3. Kalenderwoche (Stand 15.01.2024)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 3. Kalenderwoche

 

Montag, 15.01.2024 (Jugendrichter)

09:00 Uhr – Betrug

10:00 Uhr – nichtöffentlich

10:30 Uhr – Verbreitung kinderpornographischer Schriften

13:30 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

15:00 Uhr – Computerbetrug in 2 Fällen

 

Dienstag, 16.01.2024 (Schöffengericht)

09:30 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Waffe

13:30 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 

Mittwoch, 17.01.2024 (Strafrichter)

09:00 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

11:30 Uhr – Unterschlagung (Forts. vom 03.01.2024)

13:30 Uhr – Geldwäsche in 5 Fällen

 

Donnerstag, 11.01.2024 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:30 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Forts. v. 21.11.2023)

14:00 Uhr – Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Dem 30 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, mindestens seit Februar 2020 mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Am 17.06.2020 seien mittels verdeckter Maßnahmen Anhaltspunkte dafür gewonnen worden, dass eine Betäubungsmittelübergabe stattfinden solle. Der Angeklagte sei nach Mannheim gefahren, wo er eine unbekannte Person getroffen habe. Die Fahrt sei observiert worden. Am späten Nachmittag sei der Zugriff durch mobile Einsatzkräfte erfolgt. Dabei seien in einer Sporttasche im Kofferraum des Wagens des Angeklagten ca. 100 Gramm Kokain aufgefunden worden.

 

Donnerstag, 11.01.2024 (Strafrichter)

09:00 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

Die 23 und 24 Jahre alten Angeklagten sollen am Abend des 11.02.2022 in Worms Horchheim auf eine Gruppe von 4 Personen getroffen sein. Der ältere Angeklagte sei auf den Geschädigten zugelaufen, um „eins gegen eins“ die Kräfte zu messen. Nachdem er auf ihn eingeschlagen und ihn zu Fall gebracht habe, habe der Geschädigte, um weitere Schläge zu verhindern, den auf ihm knienden Angeklagten an den Armen gefasst. Daraufhin habe ihn der jüngere Angeklagte aufgefordert, den älteren loszulassen und habe dem auf dem Boden liegenden Geschädigten wuchtig gegen den Kopf getreten. Dieser habe Prellungen beider Handgelenke, sowie mehrere blutende Wunden davongetragen.   

 

Teilen

Zurück