Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 28. Kalenderwoche
Montag, den 08.07.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Körperverletzung, Bedrohung
11:00 Uhr – gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
13:30 Uhr – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Dienstag, 09.07.2024 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – versuchter Raub, gefährliche Körperverletzung
Dem 34 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 09.09.2022 den Geschädigten in einem Park am Bahnhof in Worms mit einem waffenähnlichen Gegenstand bedroht und ihm eine Umhängetasche entrissen zu haben. Den dort vermuteten Geldbeutel des Geschädigten habe er nicht gefunden. Er habe dann unter Vorhalt des waffenähnlichen Gegenstandes den Geldbeutel des Geschädigten aus der Brusttasche von dessen Arbeitsanzug herausgeholt. Der Geschädigte habe ihm diesen aber wieder aus der Hand geschlagen und dabei auch gegen den waffenähnlichen Gegenstand geschlagen. Als sich 4 Frauen genähert hätten, habe der Geschädigte die Gelegenheit zur Flucht genutzt. Der Angeklagte habe ihm noch 10 bis 15 Steine hinterhergeworfen, wodurch sich der Geschädigte zwei blutende Verletzungen am Hinterkopf zugezogen habe.
15:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mittwoch, 10.07.2024 (Jugendschöffengericht)
09:30 Uhr – Geldfälschung (Forts. vom 26.06.2024)
Mittwoch, 10.07.2024 (Jungendrichter + Strafrichter)
09:00 Uhr – nichtöffentlich
11:00 Uhr – nichtöffentlich
13:30 Uhr – nichtöffentlich
15:30 Uhr – Betrug
Donnerstag, 11.07.2024 (Strafrichter)
10:00 Uhr – Betrug in 4 Fällen
11:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis
13:30 Uhr – Hausfriedensbruch
14:00 Uhr – Bedrohung
15:00 Uhr – Körperverletzung
Donnerstag, 11.07.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht, Verstoß gegen das Waffengesetz
Der 27 Jahre alte Angeklagte soll am späten Abend des 08.11.2022 alle 4 Reifen des Wagens seiner Mutter in Gundersheim aufgeschlitzt haben. Die insgesamt 5 herbeigerufenen Polizeibeamten habe er angegriffen, so dass diese mehrfach den Elektro-Taser hätten einsetzen müssen. Grund für sein Verhalten sei gewesen, dass seine Eltern die Herausgabe ihm zu einem früheren Zeitpunkt weggenommener Messer verweigert hätten. In seinem Zimmer habe der Angeklagte mehrere Messer verwahrt, die unter das Waffengesetz fielen.
12:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung
15:00 Uhr – Diebstahl