Verfahren in der 27. Kalenderwoche

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 27. Kalenderwoche (Stand 02.07.2021)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 27. Kalenderwoche

 

Montag, 05.07.2021 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Trunkenheit im Verkehr

10:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, Betrug

13:30 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

14:30 Uhr – Betrug (Forts. vom 14.06.2021)

 

Dienstag, 06.07.2021 (Strafrichter)

09:15 Uhr – Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit einem neuen psychoaktiven Stoff

11:30 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

13:30 Uhr – Vorenthalten von Arbeitsentgelt

14:30 Uhr – Erschleichen von Leistungen in 3 Fällen

15:00 Uhr – Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 10 Fällen

 

Dienstag, 06.07.2021 (Jugendrichter und Strafrichter)

09:30 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Beleidigung

10:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung

Dem 35 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, dem mit dem Fahrrad nach Hause kommenden Geschädigten am Nachmittag des 03.05.2020 aufgelauert zu haben, u.a. weil er ihn verdächtigt habe, Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht zu haben. Er sei von hinten an ihn herangetreten und habe ihm unvermittelt einen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte versetzt. Der Geschädigte sei zu Boden gegangen, worauf ihn der Angeklagte beleidigt habe. Er habe zudem sein T-Shirt hochgezogen und dem Geschädigten eine im Hosenbund steckende einer halbautomatischen Schusswaffe ähnliche Pistole gezeigt und den Geschädigten verbal bedroht.

11:00 Uhr – fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

11:30 Uhr – Exhibitionismus

Der 62 Jahre alte Angeklagte soll am 20.03.2021 in Worms an seinem Küchenfenster stehend in sexueller Motivation an seinem Glied manipuliert haben, wobei er zwei Frauen, die gerade an seinem Wohnhaus vorbeigelaufen seien, durch Pfiffe und Schnalzgeräusche auf sich aufmerksam gemacht habe.

13:00 Uhr – nichtöffentlich

 

 

Mittwoch, 07.07.2021 (Strafrichter)

09:00 Uhr – gewerblicher Betrug in 138 Fällen

Dem 62 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Januar und Juni an eine Vielzahl von geschädigten Firmeninhabern und Haltern von Lastkraftwagen vor allem im osteuropäischen Raum vermeintliche Bußgeldbescheide mit dem Absender „Regierungspräsidium Mainz“ wegen angeblicher Ordnungswidrigkeiten verschickt zu haben. Insgesamt habe er auf diese Weise Zahlungen von über 10.000,00 € erlangt, von denen etwa 2.700,00 € wieder hätten zurückgebucht werden können.

10:45 Uhr – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung

13:30 Uhr – Beleidigung

Der 51 Jahre alte Angeklagte soll am 24.05.2020, nachdem er seinen Pkw in Eich verbotswidrig abgestellt habe und deswegen gegen ihn ein Verwarngeld ausgesprochen worden sei, hinter den Scheibenwischer des Dienstfahrzeugs der beiden Hilfspolizeibeamten der Verbandsgemeinde Eich einen 50-Euro-Schein geklemmt und gegenüber den Beamten geäußert haben: „Das ist für das Knöllchen und der Rest ist für Euch, Ihr Schweine, verdient ja eh nicht genug.“ Außerdem habe er den Beamten den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt.

15:00 Uhr - Diebstahl

 

Donnerstag, 08.07.2021 (Strafrichter)

09:15 Uhr – Körperverletzung in 5 Fällen, Bedrohung

Der stark alkoholisierte Geschädigte soll mit dem jüngeren der beiden 39 und 43 Jahre alten Angeklagten am 29.07.2019 in Worms in Streit geraten sein. Er soll dem Angeklagten im weiteren Verlauf ins Gesicht geschlagen haben, dessen Lippe daraufhin geblutet habe. Darauf habe der jüngere der beiden Angeklagten mit der Faust zurückgeschlagen und habe im Verlauf der Auseinandersetzung den Kopf des Geschädigten gegen eine Parkbank geschlagen. Der Geschädigte habe hierdurch Hämatome am Bauch, am Brustkorb und am linken Arm sowie verschiedene blutende Wunden am Kopf und im Gesicht davongetragen.
Der Bruder des Geschädigten sei hinzugekommen und auch dessen Sohn, der weitere Familienmitglieder sowie den Krankenwagen und die Polizei informiert habe. Hinzugekommen sei ferner der ältere Bruder des Angeklagten. Die beiden Angeklagten hätten in der Folge mehrere Mitglieder der Familie des Geschädigten geschlagen. Dem Neffen des zunächst Geschädigten habe der ältere Angeklagte gedroht, er werde ihm das Genick brechen.

 

Teilen

Zurück