Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 26. Kalenderwoche
Montag, 24.06.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, Missbrauch von Ausweispapieren
11:00 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
14:00 Uhr – Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung
Der 63 Jahre alte Angeklagte ist Betreuer an einer Grundschule. Am 07.12.2022 soll er dem damals 9 Jahre alten Geschädigten beim Fußballspielen mit ihm und anderen Schülern ohne rechtfertigenden Grund in den Rücken getreten haben.
Am 09.03.2023 soll er dem Geschädigten im Rahmen der „Keyboard-AG“ einen Textmarker ins Gesicht geworfen haben, weil der Geschädigte trotz mehrfacher Aufforderung nicht aufgehört habe zu üben, während der Angeklagte eine neue Lektion habe beginnen wollen. Der Angeklagte habe den Geschädigten unter dem Auge getroffen, wodurch dieser eine Schwellung erlitten habe. Anschließend habe er den Geschädigten ins Lehrerzimmer gezerrt und ihn aufgefordert, in den Spiegel zu sehen und sich zu vergewissern, dass er ihn nicht verletzt habe.
Montag, den 24.06.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Diebstahl
10:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen
Dem 35 Jahre alten Angeklagten werden insgesamt 3 gefährliche Körperverletzungen in der Obdachlosenunterkunft im Speyrer Schlag in Worms zur Last gelegt, wobei es in 2 Fällen beim Versuch geblieben sei.
Dabei soll der Angeklagte in einem Fall eine Bierflasche, eine Kristallvase und mehrere Steine auf den Geschädigten geworfen haben. In einem zweiten Fall habe er versucht, mit einer Bierflasche auf einen anderen Geschädigten einzuschlagen, dieser habe den Angriff jedoch mit Pfefferspray abwehren können. In einem weiteren Fall habe der Angeklagte einen Mitbewohner mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 21 cm verfolgt. Letztlich sei es dem Geschädigten jedoch gelungen, den Angriff mit einem Wischmob abzuwehren.
14:00 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Dienstag, 25.06.2024 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – versuchter schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung in jeweils 3 Fällen
14:00 Uhr – Beleidigung in 2 Fällen, Verleumdung
Mittwoch, 26.06.2024 (Jugendschöffengericht)
11:00 Uhr – Geldfälschung
Mittwoch, 26.06.2024 (Strafrichter)
08:45 Uhr – tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte u.a. (Forts. vom 15.05.2024)
09:00 Uhr – Bedrohung in 3 Fällen
11:00 Uhr – Diebstahl
13:30 Uhr – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
15:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis
Donnerstag, 27.06.2024 (Strafrichter)
09:15 Uhr – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, versuchte Nötigung, Bedrohung, Urkundenfälschung, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bestechung
Dem 36 Jahre alten Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, am 26.03.2021 eine Mitarbeiterin der Wormser Stadtverwaltung telefonisch kontaktiert und verlangt zu haben, dass ihm tatsächlich zustehende Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sofort ausgezahlt würden. Als die Mitarbeiterin ihn auf eine fehlende Terminvereinbarung verwiesen habe, habe er ihr gegenüber gedroht, er werde einen Amoklauf vorbereiten, wenn er nicht sofort sein Geld erhalte. Kurze Zeit später habe er noch einmal bei der Mitarbeiterin angerufen und mitgeteilt, dass er einen Amoklauf vorbereite und noch am gleichen Tag im Rathaus erscheinen werde. Diese Drohung habe er gegenüber einer anderen Mitarbeiterin der Stadtverwaltung wenig später wiederholt.
Donnerstag, 27.06.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Betrug in 2 Fällen
13:30 Uhr – Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung
Dem 28 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am Abend des 03.10.2022 in einer Bar in Worms trotz Aufforderung die für sich und seine Freunde bestellten Getränke nicht bezahlt zu haben. Das letzte Glas habe er ausgeschüttet, worauf ihm die Geschädigte Hausverbot erteilt habe. Beim Hinausgehen habe der Angeklagte Gläser und Kerzen auf den Boden geworfen und Stühle umgeworfen. Ferner habe er mit einem Faustschlag die Eingangstür beschädigt. Die Geschädigte sei dem Angeklagten nach draußen gefolgt, wo er sie geschubst habe und ihr anschließend mit Anlauf wuchtig in den Bauch getreten habe. Zudem habe er einen Barhocker auf sie geworfen und sie am Rücken getroffen. Die Geschädigte sei aufgrund ihrer Verletzungen mehrere Tage arbeitsunfähig gewesen.
15:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung