Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 25. Kalenderwoche
Montag, 17.06.2024 (Jugendrichter)
09:00 Uhr – nichtöffentlich
10:15 Uhr – versuchter Betrug
10:45 Uhr – nichtöffentlich
13:30 Uhr – Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile
14:15 Uhr – nichtöffentlich
Dienstag, 18.06.2024 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – gefährliche Körperverletzung
Dem 25 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am Abend des 18.11.2022 in der Hans-Dörr-Parkanlage in Worms mit dem Geschädigten in Streit geraten und dem Geschädigten im Verlauf der Auseinandersetzung mit einem unbekannt gebliebenen Gegenstand, wahrscheinlich einem sogenannten Faustmesser, zunächst eine ca. 7 cm lange Schnittverletzung im Bereich des rechten Rippenbogens und sodann eine etwa 3 – 4 cm tiefe Stichwunde am Rücken zugefügt zu haben, ehe der Geschädigte aus dem Park gerannt sei. Letztere Verletzung hätte bei länger ausbleibender ärztlicher Versorgung zu einem sogenannten Pneumothorax führen können und sei daher potenziell tödlich gewesen. Der Geschädigte habe 8 Tage stationär im Klinikum Worms behandelt werden müssen.
13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung
Der 54 Jahre alte Angeklagte soll am 24.08.2022 am Bahnhof in Worms dem Geschädigten, mit dem er sich zu einem „Feierabendbier“ getroffen habe, eine Bierflasche, die er zuvor abgebrochen habe, zweimal ins Gesicht gestoßen haben. Grund dafür sei ein Streit gewesen, der dadurch entstanden sei, dass der Geschädigte dem Angeklagten keine 10 € habe leihen wollen. Die entstandenen Schnittverletzungen seien im Klinikum Worms ambulant behandelt worden.
Mittwoch, 19.06.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Trunkenheit im Verkehr
09:45 Uhr – Betrug in 5 Fällen
10:45 Uhr – besonders schwerer Diebstahl
13:30 Uhr – Trunkenheit im Verkehr
Donnerstag, 19.06.2024 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:30 Uhr – räuberische Erpressung, Betrug, Fälschung beweiserheblicher Daten
Dem 43 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, Anfang des Jahres 2020 auf den Namen eines Kollegen, mit dem er gemeinsam in einer Gaststätte in Worms arbeitete, einen Darlehensvertrag über 13.000,00 € bei einer Bank im Internet abgeschlossen zu haben. Dabei habe er dem Geschädigten gedroht, seiner damals 6 Jahre alten Tochter könne etwas passieren, wenn er den Darlehensvertrag nicht abschließe. Zudem habe er dem Geschädigten und dessen ebenfalls in der Gaststätte tätigen Ehefrau mit Kündigung gedroht. Gegenüber der geschädigten Bank seien von dem Angeklagten unechte und inhaltlich unrichtige Gehaltsabrechnungen des Geschädigten verwendet worden. Während der Geschädigte den Darlehensvertrag unterschrieben habe, habe der Angeklagte mit der Tochter des Geschädigten im Auto gewartet. Das Geld sei von der Bank auf ein Konto des Geschädigten überwiesen, von diesem in bar abgehoben und an den Angeklagten übergeben worden. Auch dazu habe der Angeklagte den Geschädigten durch Drohungen in Bezug auf die Tochter des Geschädigten bewogen. Mit dem Großteil des erhaltenen Geldes habe der Angeklagte ein Auto erworben. Rückzahlungen an die Bank seien weder durch den Angeklagten noch durch den Geschädigten erfolgt.
14:00 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Donnerstag, 19.06.2024 (Strafrichter)
09:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis
14:00 Uhr – Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung