Verfahren in der 21. Kalenderwoche 2025

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 21. Kalenderwoche (Stand 19.05.2025)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 21. Kalenderwoche

 

Montag, 19.05.2025 (Strafrichter)

09:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung

10:30 Uhr – Betrug in 2 Fällen

 

Montag, 19.05.2025 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Sachbeschädigung

10:00 Uhr – Beleidigung

13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung

14:30 Uhr – Beleidigung 

 

Dienstag, 20.05.2025 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:15 Uhr – Raub

13:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Fortsetzung vom 17.04.2025)

14:00 Uhr – gewerbsmäßiger Betrug in 28 Fällen

 

 

Mittwoch, 21.05.2025 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Besitz von kinderpornographischen Inhalten

10:00 Uhr – versuchte gefährliche Körperverletzung

Der 41 Jahre alte Angeklagte soll am Morgen des 03.07.2023 in Osthofen den Geschädigten, der dort mit seinem Linienbus gewartet habe, beleidigt haben. Im Verlauf des zunächst verbalen Streits habe der Geschädigte dem Angeklagten gegen das Bein getreten, so dass dieser zu Fall gekommen sei. Der Angeklagte habe daraufhin ein Messer gezogen und mindestens eine Stichbewegung in Richtung des Geschädigten gemacht, um diesen zu verletzen. Der Geschädigte habe dem Stich nach rückwärts ausweichen können, sei jedoch zu Fall gekommen. Der Angeklagte sei sodann aber davongelaufen. Die herbeigerufene Polizei habe ihn vor einem Einkaufsmarkt vorläufig festnehmen können.

13:30 Uhr – Vorenthalten von Arbeitsengelt 

 

Donnerstag, 22.05.2025 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:15 Uhr – Raub 

14:00 Uhr – versuchte räuberische Erpressung (Fortsetzung vom 15.05.2025)

Der jüngere der beiden 44 und 58 Jahre alten Angeklagten soll am 15.09.2021 von dem Betreiber eines Lebensmittelmarktes in Worms 2.800,00 € gefordert haben. Als dieser gefragt habe, aus welchem Grund er zahlen solle, habe der Angeklagte ihm gedroht, falls er nicht zahle, werde er ihm seinen Laden schließen oder zerstören, er werde ihn erschießen und seiner Familie Schaden zufügen. Als der Geschädigte sich gleichwohl geweigert habe zu zahlen und gedroht habe, zur Polizei zu gehen, habe der Angeklagte ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. In den folgenden Tagen habe der Angeklagte dem Geschädigten mehrere Sprachnachrichten geschickt, in denen er ihn aufgefordert habe, wöchentlich 1.000,00 € an ihn zu zahlen. Der Geschädigte habe jedoch nicht gezahlt.

14:00 Uhr – uneidliche Falschaussage 

 

Donnerstag, 22.05.2025 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Unterschlagung 

11:00 Uhr – Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Schriften

13:30 Uhr – Verstoß gegen das Waffengesetz

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