Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 18. Kalenderwoche
Mittwoch, 03.05.2023 (Strafrichter)
09:00 Uhr – vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis
10:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis
11:00 Uhr – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Dem Verfahren liegt ein Vorfall anlässlich des Fußballspiels von Wormatia Worms gegen Eintracht Trier vom 10.04.2022, nach dem Gästefans das Spielfeld gestürmt hatten, zugrunde. Nachdem die Polizei die Trierer Anhänger wieder in den Gästeblock gedrängt hatte, sollte dieser geräumt werden. Der 30 Jahre alte Angeklagte soll sich dabei in erheblich alkoholisiertem Zustand den eingesetzten Polizeibeamten widersetzt haben, so dass er von diesen zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt worden sei.
13:30 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Beleidigung, Körperverletzung
Die beiden 32 und 36 Jahre alten Angeklagten sollen am Abend des 31.08.2021 in Worms in einem Garten an einer Geburtstagsfeier teilgenommen haben. Der Geschädigte habe sich hierdurch gestört gefühlt und die feiernde Gruppe aus dem Fenster seiner Wohnung angepöbelt. Gegen 22 Uhr sei er sodann mit einem Beil erschienen und auf die Angeklagten zugelaufen. Der ältere der beiden Angeklagten habe dem Geschädigten das Beil entrissen und es weggeworfen. Anschließend hätten beide Angeklagten auf den Geschädigten mit Fäusten eingeschlagen, so dass dieser auf die Motorhaube eines Fahrzeugs gefallen sei. Die Angeklagten hätten die Schläge gegen den Kopf und den Oberkörper des Geschädigten fortgesetzt. Als der Geschädigte in seine Wohnung geflüchtet sei, hätten die Angeklagten ihn verfolgt und versucht, sich mit dem Beil Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, was jedoch misslungen sei.
Der Geschädigte habe Hämatome und Platzwunden, eine Nasenfraktur, eine Fraktur des Brustbeins und zweier Rippen erlitten. Die Brustbeinfraktur sei mit solcher Kraft durchgeführt worden, dass für das darunter befindliche Herz des Geschädigten die Gefahr bestanden habe, lebensgefährliche Schäden zu erleiden.
Der 36 Jahre alte Angeklagte soll zudem am 28.01.2022 die Geschädigte vor einem Lebensmittelmarkt in der Mainzer Straße plötzlich von hinten umarmt und mit seinen Händen ihre Brüste umfasst haben. Als sie ihn von sich weggestoßen habe, habe er sie mit den Worten „Schlampe“ und „Hure“ beleidigt. Als die Geschädigte anschließend ihr Fahrrad zu dem Lebensmittelmarkt geschoben habe, habe der Angeklagte sie an den Schultern gepackt. Es sei zu einem Handgemenge gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte die Geschädigte mit der Faust gegen den Oberkörper und die Beine geschlagen habe. Die Geschädigte habe sich dann in den Markt flüchten können.
Donnerstag, 04.05.2023 (Schöffengericht)
09:15 Uhr – gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 102 Fällen
Donnerstag, 04.05.2023 (Strafrichter)
09:30 Uhr – Geldwäsche in 2 Fällen
Der 26 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, unbekannten Mittätern ihr Girokonto bei der Volksbank Alzey-Worms zur Verfügung gestellt zu haben. Auf dieses seien dann mittels des sogenannten „Polizistentricks“ am 28. und 29.10.2020 von den beiden Geschädigten insgesamt über 71.000,00 € überwiesen worden. Gemeinsam mit dem 38 Jahre alten Mitangeklagten habe sie sodann versucht, Einsicht in das Konto zu nehmen, um festzustellen, ob das Geld eingegangen sei. Die Bank habe jedoch das Konto gesperrt und die Rückbuchung der Überweisungen veranlasst sowie die Bankkarte der Angeklagten gesperrt, so dass diese am Geldautomaten eingezogen worden sei.
13:30 Uhr – Urkundenfälschung, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
15:00 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln