Verfahren in der 15. Kalenderwoche 2024

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 15. Kalenderwoche 2024 (Stand 05.04.2024)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 15. Kalenderwoche

 

Montag, 08.04.2024 (Jugendrichter)

09:00 Uhr – nichtöffentlich

09:45 Uhr – Diebstahl

11:30 Uhr – unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

13:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

14:30 Uhr – Körperverletzung, Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz

Der 20 Jahre alte Angeklagte soll u.a. am 07.10.2023 auf dem Heimweg von der Rheindürkheimer Kerb in alkoholisiertem Zustand den Geschädigten zunächst verbal provoziert haben. Als sich der Geschädigte aus der Situation habe entfernen wollen, sei ihm der Angeklagte nachgesetzt, habe ihn gegen eine Wand gestoßen und ihm mit der Faust mehrfach gegen den Kopf und ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte habe sich seinerseits mit einem Schlag in das Gesicht des Angeklagten zur Wehr gesetzt. Er habe Prellungen im Gesicht erlitten und zudem eine provisorische Brücke der oberen Vorderzähne verloren.

 

Dienstag, 09.04.2024 (Strafrichter)

09:15 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in 2 Fällen

11:15 Uhr – Straßenverkehrsgefährdung

 

Mittwoch, 10.04.2024 (Jugendschöffengericht)

09:30 Uhr – Diebstahl

 

Mittwoch, 10.04.2024 (Strafrichter)

09:00 Uhr – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Forts. vom 06.03.2024)

10:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

Donnerstag, 11.04.2024 (Schöffengericht + Strafrichter):

09:15 Uhr – gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen, Bedrohung

Der 39 Jahre alte Angeklagte soll am frühen Morgen des 01.01.2018 vor dem Verkaufsraum der Esso-Tankstelle in der Mainzer Straße in Worms den Geschädigten, der ihm ein gutes neues Jahr habe wünschen wollen, durch einen Schlag mit der Faust an die linke Schläfe zu Boden geschlagen haben. Nachdem der Geschädigte eine Flasche an die Wand geworfen habe, sei es zu einem weiteren Gerangel gekommen, dem sich der Geschädigte erst dann durch Flucht in den Verkaufsraum habe entziehen können, als ein Begleiter eingegriffen habe. Der Angeklagte habe dem Geschädigten daraufhin gedroht, er werde ihn umbringen, wenn er herauskomme, er werde ihn aufschlitzen. Der Geschädigte habe das Eintreffen der Polizei abgewartet.

Zehn Tage später habe sich der Angeklagte zu der Anschrift eines anderen Geschädigten in Worms begeben. Dieser habe auf sein Klopfen die Wohnungstür geöffnet, worauf der Angeklagte, der ein Messer in der Hand gehalten habe, geäußert habe: „Jetzt bist Du fällig.“ Daraufhin sei er unvermittelt mit dem Messer auf den Geschädigten losgegangen. Dieser habe zunächst durch Abwehrbewegungen Verletzungen am linken Unterarm erlitten. Im weiteren Verlauf habe der Angeklagte dem Geschädigten mit dem Messer in den linken Unterschenkel gestochen, wodurch eine tiefe Stichverletzung neben dem Knie entstanden sei. Anschließend habe der Angeklagte auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten. Dieser habe eine mehrfache Nasenbeinfraktur erlitten, eine Schädelprellung, Schnitt- und Platzwunden sowie ein Monokelhämatom links. Er habe sich 4 Tage in stationärer Behandlung befunden.

11:30 Uhr – Freiheitsberaubung

13:30 Uhr – Sachbeschädigung in 2 Fällen, Körperverletzung, Bedrohung

 

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