AKTUALISIERUNG - Verfahren in der 24. Kalenderwoche 2024

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 24. Kalenderwoche (Stand 07.06.2024)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 24. Kalenderwoche

 

Montag, 10.06.2024  (Strafrichter)

09:00 Uhr – Verstoß gegen das Waffengesetz

10:00 Uhr – Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis

11:00 Uhr – gewerbsmäßiger Diebstahl

13:30 Uhr – Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis

15:00 Uhr – Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel

Dem 33 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, im Internet am Glücksspiel eines in Deutschland nicht zugelassenen Online-Casinos teilgenommen zu haben.

 

Montag, 10.06.2024 (Strafrichter)

09:30 Uhr – Beleidigung in 2 Fällen, Verleumdung in 3 Fällen

Das Verfahren betrifft einen 57-Jährigen, der im Jahr 2020 auf dem Obermarkt über Wochen lautstark demonstrierte.

 

Dienstag, 11.06.2024 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:15 Uhr – vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorsätzliches Fahren ohne Versicherungsschutz und Urkundenfälschung in jeweils 11 Fällen, davon in 2 Fällen zusätzlich verbunden mit Betrug

13:30 Uhr – vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Kennzeichenmissbrauch

 

Mittwoch, 12.06.2024 (Jugendschöffengericht)

09:30 Uhr – Diebstahl in 3 Fällen, davon in 2 Fällen mit Waffen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Der 22 Jahre alte Angeklagte soll u.a. am 12.07.2021 oberkörperfrei durch die Mainzer Straße in Worms gelaufen sein und dabei ein großes, mit Farbe auf dem Rücken aufgemaltes Hakenkreuz gezeigt haben

 

Mittwoch, 12.06.2024 (Strafrichter)

09:00 Uhr – Beleidigung, tätliche Beleidigung, Bedrohung

10:15 Uhr – Volksverhetzung

13:30 Uhr – Volksverhetzung

14:30 Uhr – Betrug

 

Donnerstag, 13.06.2024 (Strafrichter)

09:30 Uhr – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung

11:30 Uhr – Diebstahl

Die 33 Jahre alte Angeklagte soll am 22.11.2023 an einem Geldautomaten einer Bank in der Kaiserpassage in Worms gestanden haben, als sie bemerkt habe, dass die 91 Jahre alte Geschädigte Probleme mit der Bedienung des Geldautomaten gehabt habe. Sie habe ihre Hilfe angeboten, worauf die Geschädigte ihr ihre EC-Karte übergeben und die PIN genannt habe. Die Angeklagte habe daraufhin mit der Karte 500,00 € abgehoben und unbemerkt von der Geschädigten eingesteckt. Sodann habe sie dieser die EC-Karte mit dem Bemerken zurückgegeben, es sei nun alles in Ordnung und sie könne es noch einmal probieren.

 

Donnerstag, 13.06.2024 (Strafrichter)

09:30 Uhr – Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

13:30 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

Donnerstag, 13.06.2024 (Zivilrichter)

09:30 Uhr – Schadensersatz

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank geltend.
Sie trägt vor, sie habe Ende November 2023 über eine Internetplattform Turnschuhe verkaufen wollen. Spätabends habe sie eine Kaufanfrage erhalten. Sie habe daraufhin ihre Email-Adresse angegeben und auf dieser eine Email erhalten mit einem Link, den sie habe anklicken sollen, um den Verkauf zu bestätigen. In der Folge seien ihr die Daten ihrer bei Paypal hinterlegten Kreditkarte angezeigt worden und sie sei aufgefordert worden, den Verkauf mittels eines Buttons zu verifizieren. Danach sei der Bildschirm schwarz geworden und sie habe die Mitteilung erhalten, der Server sei überlastet. Der Vorgang habe sich fünfmal wiederholt. 4 Tage später habe sie festgestellt, dass ihr sechsmal 507,50 € vom ihrem Konto nach Großbritannien abgebucht worden seien, insgesamt also 3.045 €.
Diesen Betrag verlangt sie als Schadensersatz von ihrer Bank zurück.
Diese bestreitet den Ablauf der Transaktionen und trägt vor, sämtliche Abbuchungen seien von der Klägerin mittels einer TAN, die an die von der Klägerin hinterlegte Mobiltelefonnummer geschickt worden sei, und einer korrekt beantworteten Wissensfrage autorisiert worden. Ihre Sicherheitssysteme seien daher ausreichend gewesen.

 

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