Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine
Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine der Gerichte im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen zusätzlich in der regionalen Tageszeitung (ca. 1 Monat vor Termin) und/oder im Internet.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht.
Die hiesigen Rechtspflegerinnen/Rechtspflegern veröffentlichen wie folgt:
Printmedien: Wormser Zeitung
Internet: www.hanmark.de, https://versteigerungspool.de/