Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen zu Protokoll, die Sie an das Gericht richten wollen, z.B. Klagen und einstweilige Verfügungen. Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht (z. B. Ehescheidungen, Unterhaltssachen). Eine Rechtsberatung erfolgt nicht.
Die Aufnahme der Anträge ist zu den Sprechzeiten des Amtsgerichts Worms möglich.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- Ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument,
- die Postanschriften aller beteiligten Personen,
- Beweismittel und Dokumentationen über den Sachverhalt.
- falls Sie nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, eine Person Ihres Vertrauens als Dolmetscher
Bitte beachten Sie: Für Anträge an die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte wenden Sie sich bitte an die dortigen Rechtsantragstellen. Dies betrifft vor allem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber und Behörden.
Weiterführende Hinweise hinsichtlich des Stellens von Anträgen generell und hinsichtlich konkreter Anträge finden Sie bei den "Häufig gestellten Fragen".
Was leistet die Rechtsantragstelle nicht?
Die Rechtsantragstelle erteilt keine Rechtsberatung. Die Rechtsberatung ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Sollten Sie eine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt. Falls Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, kann Ihnen für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe gewährt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie im Flyer "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht".
Informationen, Broschüren etc. zu Gewalt in engen sozialen Beziehungen